Wir arbeiten aktuell an unserer neuen Website und sind in wenigen Tagen wieder für Sie da.
Kontaktieren Sie uns!Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns mit Sorgfalt und in unparteilicher Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten, eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen. Der/die Zwischenverkauf/ Zwischenvermietung bzw. Verpachtung bleibt vorbehalten. Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Lebensgefährten, Familienangehörigen oder Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zu dem nachgewiesenen Objekt zustande, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, uns Schadensersatz in Höhe der entgangenen Provision zu zahlen. Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies innerhalb einer Woche mit-zuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. Geschieht dies nicht, so gilt unser Nachweis als ursächlich auf den Kauf. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen bzw. wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht zum Bsp. auch bei Erbrecht statt Kauf, Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung, bei Anmietung statt Kauf wie auch bei Kauf statt Anmietung.
Der Käufer hat die im Angebot genannte Provision zu zahlen. Ist kein Provisionssatz angegeben bzw. wurde ein Kaufpreis unter 65.000,- EUR verhandelt, gelten die nachstehend aufgeführten Provisionssätze. Die Vermittlungs- und/oder Maklerprovision ist am Tage des Vertragsabschlusses zuzügl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer durch den Empfänger (Mieter/Käufer) zu zahlen:
Eine provisionspflichtige Tätigkeit für den anderen Partner des Geschäftes ist dem Makler gestattet. Mündliche Vertragsänderungen bedürfen Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Makler. Sollten Teile dieser Angebotsbedingungen rechtsunwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. An Stelle eventuell unwirksamer Bedingungen treten dann die gesetzlichen Bestimmungen, die im Sinn dieser Angebotsbedingungen entsprechen. Die Geschäftsbedingungen werden vom AG mit der vorderseitigen Unterschrift anerkannt. Ebenso dass vor Unterzeichnung ausreichend Gelegenheit war den Inhalt zur Kenntnis zu nehmen und diesen zu prüfen. Der Objektnachweis wurde eingehend mit dem/n Interessenten durchgesprochen. Der Energieausweis wurde lediglich in Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zugänglich gemacht. Im Hinblick auf die energetische Qualität des Objektes kann darin weder eine Zusicherung noch eine Beschaffenheitsvereinbarung gesehen werden.